
Prüfung Ihres Steuerbescheids
- Schnelle Prüfung innerhalb der Einspruchsfrist
- Ggf. Einleitung eines Einspruchverfahrens
- Prüfung von Änderungsmöglichkeiten innerhalb der Festsetzungsverjährung
Bei Zweifeln an Ihrem Steuerbescheid oder Forderungen des Finanzamts nehmen wir eine eingehende Prüfung vor. Sollten Sie sich strafbar gemacht haben, setzen wir uns für Ihre Interessen ein. Lassen Sie sich beraten!
Wenn Sie Probleme mit dem Finanzamt haben, stehen wir Ihnen sachkundig zur Seite. Bei Zweifeln an Ihrem Steuerbescheid oder Forderungen des Finanzamts nehmen wir eine eingehende Prüfung vor. Sollten Sie sich strafbar gemacht haben, etwa im Falle von Steuerhinterziehung, setzen wir uns für Ihre Interessen ein.
Lassen Sie sich beraten!
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – entweder telefonisch oder per E-Mail.
Wir klären Sie über Ihre Situation und Ihre Möglichkeiten auf, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt und vertreten Sie gegebenenfalls vor dem Finanzgericht.
Als Anwälte stehen wir für Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Begeisterung für Ihr Fach. Wertschätzung, Respekt und der vertrauensvolle Umgang miteinander sind die tragenden Säulen unserer Kanzleikultur.
Philipp Bernsdorf
Rechtsanwalt
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Personenschadensrecht und Prozessführung
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